Die ASR A2.3 ist eine wesentliche Vorschrift zur Beleuchtung von Fluchtwegen und Notausgängen. Sie legt fest, dass alle Fluchtwege in Gebäuden so ausgeleuchtet sein müssen, dass eine schnelle und sichere Evakuierung auch unter schwierigen Bedingungen möglich ist. Insbesondere in Notfallsituationen muss sichergestellt werden, dass die Fluchtwege eindeutig erkennbar und jederzeit sicher benutzbar sind.
