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ASR A2.3 – Beleuchtung von Fluchtwegen und Notausgängen

Die ASR A2.3 ist eine wesentliche Vorschrift zur Beleuchtung von Fluchtwegen und Notausgängen. Sie legt fest, dass alle Fluchtwege in Gebäuden so ausgeleuchtet sein müssen, dass eine schnelle und sichere Evakuierung auch unter schwierigen Bedingungen möglich ist. Insbesondere in Notfallsituationen muss sichergestellt werden, dass die Fluchtwege eindeutig erkennbar und jederzeit sicher benutzbar sind.

Ein Flur mit einem beleuchteten Notausgangsschild.

Kurzzusammenfassung:

  • Die ASR A2.3 regelt die Beleuchtung von Fluchtwegen und Notausgängen, um eine sichere Evakuierung zu gewährleisten.
  • Grundbeleuchtung sorgt für allgemeine Ausleuchtung, Zusatzbeleuchtung hebt Fluchtwege hervor.
  • Messmethoden überprüfen Beleuchtungsstärke und Gleichmäßigkeit.
  • Vorteile: erhöhte Sicherheit, bessere Sichtbarkeit, verbessertes Sicherheitsgefühl.
  • Gesetzliche Vorgaben verlangen regelmäßige Überprüfung und Wartung.
  • Erfolgreiche Projekte setzen auf LED-Leuchten, phosphoreszierende Markierungen und regelmäßige Wartung.
  • Optimierung der Fluchtwegbeleuchtung durch Bestandsaufnahme, Anpassung und Wartung stellt die Normkonformität sicher.

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Anforderungen an die Beleuchtung von Fluchtwegen

Die ASR A2.3 definiert spezifische Anforderungen an die Beleuchtung von Fluchtwegen, um den geforderten Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Dabei werden insbesondere drei Arten von Beleuchtung unterschieden:

  • Sicherheitsbeleuchtung: Sie sorgt für die allgemeine Beleuchtung der Fluchtwege, sodass der Fluchtweg auch bei Stromausfällen erkennbar bleibt.
  • Mindestbeleuchtungsstärke: Die Beleuchtung auf der Mittelachse von Fluchtwegen muss i.d.R. mindestens 1 Lux betragen. Dies stellt sicher, dass Personen den Fluchtweg bei schwachem Licht oder bei einem Stromausfall erkennen können.
  • Sicherheitszeichen: Dies sind spezielle Leuchten, die den Fluchtweg deutlich kennzeichnen, wie etwa Notausgangsschilder. Diese Kennzeichnung muss den Fluchtweg in Notsituationen so hervorheben, dass er auch bei stark eingeschränkter Sicht, wie etwa bei Rauch oder Stromausfall, klar erkennbar bleibt.
  • Anforderungen an Sicherheitszeichen: Sicherheitszeichen sind i.d.R. so zu dimensionieren und anzubringen, dass von jeder Stelle mindestens ein Sicherheitszeichen optisch gut erkennbar ist.
  • Sicherheitsleitsystem: Sicherheitsleitsysteme können ergänzend zu den bereits genannten Arten eingesetzt werden, um die Wahrnehmung und Orientierung weiter zu erhöhen. Alternativ kann ein Sicherheitsleitsystem in gewissen Situationen auch einer Sicherheitsbeleuchtung vollständig ersetzen.

Messmethoden zur Überprüfung der Beleuchtung

Um sicherzustellen, dass die Beleuchtung den Anforderungen der ASR A2.3 entspricht, sind präzise Messmethoden erforderlich. Diese betreffen vor allem die Beleuchtungsstärke und die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung:

  • Beleuchtungsstärke (Lux): Die Beleuchtungsstärke wird in Lux gemessen, und es muss sichergestellt werden, dass in den Fluchtwegen eine Mindestbeleuchtungsstärke von 1 Lux erreicht wird.
  • Gleichmäßigkeit der Beleuchtung: Eine gleichmäßige Ausleuchtung des Fluchtwegs ist essenziell, da es andernfalls zu dunklen Stellen kommen könnte, die das sichere Begehen des Fluchtwegs erschweren.

Vorteile der richtigen Fluchtwegeleuchtung

Eine ordnungsgemäße Beleuchtung der Fluchtwege gemäß den Vorgaben der ASR A2.3 bringt wesentliche Vorteile:

  • Erhöhte Sicherheit: Fluchtwege, die gut beleuchtet sind, erleichtern den schnellen Zugang und die sichere Evakuierung bei einem Notfall. Besonders bei Stromausfällen sorgt die Notbeleuchtung dafür, dass der Weg weiterhin sichtbar bleibt.
  • Geringeres Risiko von Panik: Eine gut sichtbare und sichere Beleuchtung fördert das Vertrauen und reduziert das Risiko von Panikreaktionen. Menschen können sich schnell orientieren, was eine effektive und ruhige Evakuierung begünstigt.
  • Optimale Erkennbarkeit bei Stromausfall: Mit der richtigen Beleuchtung wird sichergestellt, dass Fluchtwege auch bei Stromausfällen klar erkennbar bleiben. Durch Notstromversorgung wird eine kontinuierliche Beleuchtung gewährleistet.

Gesetzliche Vorgaben und regelmäßige Wartung

Die ASR A2.3 ist eine verbindliche Vorschrift für alle öffentlich zugänglichen Gebäude sowie Arbeitsstätten. Die gesetzlichen Anforderungen stellen sicher, dass die Beleuchtung von Fluchtwegen jederzeit den notwendigen Sicherheitsstandard erfüllt:

  • Verpflichtende Mindestbeleuchtung: Eine Beleuchtung von mindestens 1 Lux muss in allen Fluchtwegen gewährleistet sein.
  • Regelmäßige Inspektionen und Wartung: Gebäudehalter sind verpflichtet, die Beleuchtung regelmäßig zu überprüfen und die Funktionsfähigkeit sicherzustellen.
  • Wartung der Notstromversorgung: Da die Notbeleuchtung nur im Falle eines Stromausfalls wirksam ist, muss auch die Notstromversorgung regelmäßig geprüft werden. Hierzu gehört das Testen der Batterien und der Notstromaggregate, die dafür sorgen, dass die Beleuchtung im Notfall betriebsbereit bleibt.

Optimierung der Fluchtwegbeleuchtung

Die Optimierung der Beleuchtung in Fluchtwegen umfasst verschiedene Schritte, die zur Steigerung der Sicherheit und zur Sicherstellung der Normkonformität beitragen:

  • Bestandsaufnahme: Zunächst wird die bestehende Beleuchtungssituation überprüft. Hierbei wird die Beleuchtungsstärke in allen relevanten Bereichen gemessen und überprüft, ob diese den Anforderungen entspricht.
  • Technologische Aufrüstung: Oftmals werden alte Leuchtmittel durch moderne LED-Leuchten ersetzt. Diese bieten eine bessere Ausleuchtung bei gleichzeitig geringerem Energieverbrauch. Zudem können phosphoreszierende Markierungen installiert werden, die auch bei Stromausfällen für eine gute Sichtbarkeit sorgen.
  • Regelmäßige Wartung und Überprüfung: Ein funktionierendes Wartungssystem stellt sicher, dass die Beleuchtung kontinuierlich den Anforderungen der ASR A2.3 entspricht. Dazu gehören die regelmäßige Kontrolle der Beleuchtungselemente und der Batterien bzw. der Notstromversorgung.

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Daniel Petry​

Fragen und Antworten

Was ist die ASR A2.3 und warum ist sie für die Beleuchtung von Fluchtwegen wichtig?

Die ASR A2.3 (Technische Regeln für Arbeitsstätten – Beleuchtung) legt die Anforderungen an die Beleuchtung von Fluchtwegen und Notausgängen fest. Sie stellt sicher, dass Fluchtwege auch im Notfall gut sichtbar sind, um eine schnelle und sichere Evakuierung zu ermöglichen. Die richtige Beleuchtung reduziert Unfallrisiken und sorgt dafür, dass Menschen auch bei Stromausfällen den Weg in Sicherheit finden können.

Welche Beleuchtung ist für Fluchtwege nach der ASR A2.3 vorgeschrieben?

Die ASR A2.3 unterscheidet zwischen Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitszeichen. Die Sicherheitsbeleuchtung sorgt für eine allgemeine Ausleuchtung der Fluchtwege, während die Sicherheitszeichen den Fluchtweg im Dunkeln besonders hervorheben. Beide Beleuchtungsarten sind unerlässlich, um die Sicherheit der Evakuierung zu gewährleisten.

Wie wird die Beleuchtung von Fluchtwegen gemäß der ASR A2.3 geprüft?

Die Beleuchtung wird mithilfe von Messmethoden geprüft, die die Beleuchtungsstärke (gemessen in Lux) und die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung überprüfen. Um den Fluchtweg sicher und effektiv zu beleuchten, muss die Beleuchtungsstärke mindestens bestimmte Werte erreichen, und die Beleuchtung muss gleichmäßig verteilt sein, ohne dunkle Bereiche, die die Orientierung erschweren könnten.

Was passiert, wenn die Beleuchtung von Fluchtwegen nicht den Anforderungen der ASR A2.3 entspricht?

Die Nichteinhaltung der ASR A2.3 kann zu schwerwiegenden Sicherheitsrisiken führen und ist rechtlich problematisch. Bei Inspektionen kann es zu Bußgeldern oder rechtlichen Konsequenzen kommen. Darüber hinaus gefährdet unzureichende Beleuchtung im Notfall die Sicherheit der Personen im Gebäude. Es ist daher entscheidend, die Beleuchtung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um die Normen einzuhalten.

Wie kann mein Unternehmen sicherstellen, dass die Fluchtwebeleuchtung den ASR A2.3-Vorgaben entspricht?

Um sicherzustellen, dass die Beleuchtung Ihrer Fluchtwege den ASR A2.3 entspricht, empfehlen wir eine fachgerechte Analyse und Planung der Beleuchtung. Dies umfasst die Überprüfung der bestehenden Beleuchtung, die Anpassung der Lichtquellen an die notwendigen Normen und die regelmäßige Wartung. Eine qualifizierte Beratung durch ein Ingenieurbüro für Lichttechnik kann helfen, alle Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit Ihrer Gebäude zu gewährleisten.

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