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DGUV Information 215-210 & BGI 856 – Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten

Die DGUV Information 215-210 und die BGI 856 sind wichtige Dokumente, die sich mit der Beleuchtung in Arbeitsstätten beschäftigen. Beide Vorgaben dienen dazu, die Sicherheit und den Komfort von Mitarbeitenden in Bezug auf die Beleuchtung in ihrem Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Sie bieten praxisorientierte Hinweise, wie die Beleuchtung von Arbeitsstätten so gestaltet werden kann, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig das Wohlbefinden sowie die Arbeitsleistung der Mitarbeiter unterstützt.

Ein Büro, welches von künstlichem Licht beleuchtet wird.

Kurzzusammenfassung:

  • Kombination aus natürlicher und künstlicher Beleuchtung ist entscheidend für eine gesunde und produktive Arbeitsumgebung.
  • Natürliche Lichtquellen wie große Fensterflächen sollten maximal genutzt werden.
  • Künstliche Beleuchtung ergänzt natürliches Licht, besonders bei unzureichendem Tageslicht.
  • Messmethoden wie Luxmeter-Messungen und Spektralanalysen gewährleisten die Einhaltung von Beleuchtungsstandards.
  • Optimale Beleuchtung fördert Gesundheit, steigert Produktivität und schafft eine angenehme Arbeitsatmosphäre.
  • Gesetzliche Vorschriften wie DGUV Information 215-210 und BGR 131 müssen beachtet werden.
  • Regelmäßige Überprüfungen und Wartungen der Beleuchtungssysteme sind vorgeschrieben.
  • Erfolgreiche Projekte zeigen die Vorteile durchdachter Lichtkonzepte in verschiedenen Arbeitsumgebungen.
  • Analyse und Optimierung der Lichtemittenten sind entscheidend für eine normgerechte und effiziente Beleuchtung.

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DGUV Information 215-210 – Anforderungen an die Beleuchtung

Die DGUV Information 215-210 bezieht sich auf die Beleuchtung in Arbeitsstätten und ist eine wichtige Informationsquelle, die vom Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben wird. Sie beschreibt die allgemeinen Anforderungen an eine ergonomische und sichere Beleuchtung am Arbeitsplatz. Dabei stehen zwei Hauptaspekte im Vordergrund:

  1. Beleuchtung von Arbeitsplätzen: Die Beleuchtung muss den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsplatzes gerecht werden. Dazu gehört, dass der Arbeitsplatz optimal ausgeleuchtet ist, sodass keine gesundheitlichen Risiken wie Augenbelastungen oder Ermüdungserscheinungen entstehen.
    • Beleuchtungsstärke: Die vorgeschriebene Beleuchtungsstärke hängt vom jeweiligen Arbeitsbereich ab. In Büros oder allgemeinen Arbeitsbereichen wird eine Mindestbeleuchtungsstärke von 500 Lux für Tätigkeiten, bei denen eine hohe Detailgenauigkeit erforderlich ist, empfohlen. Für Lagerräume und weniger anspruchsvolle Tätigkeiten genügen 200 Lux.
  2. Gleichmäßigkeit der Beleuchtung: Eine gleichmäßige Beleuchtung ist entscheidend, um Ermüdungserscheinungen und eine Überanstrengung der Augen zu vermeiden. Ungleichmäßige Beleuchtung kann zu störenden Schatten und Blendungen führen, die die Konzentration beeinträchtigen.
    • Gleichmäßigkeit der Beleuchtung: Die Differenz der Beleuchtungsstärke zwischen helleren und dunkleren Bereichen darf nicht zu hoch sein. Eine Gleichmäßigkeit von mindestens 0,4 der maximalen Beleuchtungsstärke ist erforderlich, um eine komfortable und sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Die richtige Balance zwischen natürlichem und künstlichem Licht unterstützt nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern steigert auch ihre Produktivität und schafft eine angenehme Arbeitsatmosphäre.

BGR 131 – Beleuchtung in Arbeitsstätten

Die BGR 131 (früher als BGV A3 bekannt) ist eine Vorschrift, die von der Berufsgenossenschaft herausgegeben wurde und sich speziell mit den Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten befasst. Sie konzentriert sich darauf, die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern durch geeignete Beleuchtung zu fördern.

  • Beleuchtung von Gefahrenbereichen: Es wird besonders betont, dass Arbeitsbereiche, die eine erhöhte Unfallgefahr bergen, eine deutlich bessere Beleuchtung benötigen. Dies betrifft vor allem Fluchtwege, Maschinenräume und Gefahrenzonen, in denen eine präzise Sicht erforderlich ist. Für diese Bereiche sind deutlich höhere Beleuchtungsstärken erforderlich als für weniger risikobehaftete Tätigkeiten.
  • Beleuchtungsstärke: In Gefahrenbereichen sollten mindestens 300 Lux erreicht werden. Fluchtwege, Notausgänge und Bereiche, in denen schnelle Reaktionen erforderlich sind, benötigen ebenfalls eine verstärkte Beleuchtung, um das Risiko von Unfällen zu minimieren.
  • Blendung und Reflektionen vermeiden: Eine der zentralen Forderungen der BGR 131 ist die Vermeidung von Blendung. Helle Lichtquellen dürfen nicht direkt in die Augen der Mitarbeiter strahlen. Dies kann durch die Verwendung von lichttechnischen Hilfsmitteln wie Blendschutz oder durch die Wahl der richtigen Leuchtenarten verhindert werden.
  • Blendungsbegrenzung: Die UGR (Unified Glare Rating), ein Wert zur Messung der Blendung, sollte für Arbeitsbereiche, in denen Menschen längere Zeit verbringen, einen Wert von höchstens 19 nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass die Leuchten so ausgewählt und positioniert werden müssen, dass die Blendung minimiert wird.

Praktische Umsetzung der DGUV Information 215-210 und BGR 131

Für eine sichere und effiziente Arbeitsumgebung ist es wichtig, dass die Beleuchtung den Anforderungen der DGUV Information 215-210 und der BGR 131 entspricht. Dabei sollten die folgenden Schritte berücksichtigt werden:

  1. Analyse der Beleuchtungssituation: Vor der Planung oder Umstellung der Beleuchtung muss die bestehende Beleuchtungssituation analysiert werden. Hierzu gehört eine Messung der aktuellen Beleuchtungsstärke und eine Prüfung auf eventuelle unzureichende Ausleuchtung oder Blendungen.
  2. Auswahl geeigneter Leuchten: Es sollten Leuchten gewählt werden, die den jeweiligen Anforderungen gerecht werden. Dies betrifft sowohl die Beleuchtungsstärke als auch die Vermeidung von Blendungen. LED-Technologie hat sich hier aufgrund ihrer Energieeffizienz und der geringen Wärmeabstrahlung als besonders geeignet herausgestellt.
  3. Regelmäßige Wartung und Überprüfung: Die Beleuchtung muss regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den festgelegten Anforderungen entspricht. Es empfiehlt sich, mindestens einmal jährlich eine Wartung und gegebenenfalls eine Anpassung der Beleuchtung vorzunehmen, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter langfristig zu gewährleisten.
  4. Schulung der Mitarbeiter: Bei der Einführung neuer Beleuchtungssysteme ist es wichtig, auch die Mitarbeiter in der Nutzung und den Vorteilen der verbesserten Beleuchtung zu schulen, um die Akzeptanz zu erhöhen und den größtmöglichen Nutzen aus den neuen Systemen zu ziehen.

Fazit

Die DGUV Information 215-210 und die BGR 131 bieten umfassende Richtlinien zur sicheren und ergonomischen Beleuchtung von Arbeitsstätten. Die Umsetzung dieser Vorschriften sorgt nicht nur für eine höhere Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden, sondern fördert auch das Wohlbefinden und die Produktivität. Eine gut geplante Beleuchtung trägt dazu bei, das Risiko von Unfällen zu verringern und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu steigern, was langfristig zu einer Verbesserung der Arbeitsqualität führt.

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Fragen und Antworten

Was sind die wichtigsten Anforderungen der DGUV Information 215-210 und BGR 131 für die Beleuchtung von Arbeitsstätten?

Die DGUV Information 215-210 und BGR 131 legen klare Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten fest, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Sie betonen die Notwendigkeit einer ausreichenden Beleuchtung sowohl durch Tageslicht als auch durch künstliche Lichtquellen. Die Normen verlangen eine ausgewogene Mischung, um Augenbelastungen zu vermeiden, Blendung zu reduzieren und eine ergonomische Arbeitsumgebung zu schaffen. Dabei wird auf Aspekte wie Beleuchtungsstärke, Lichtverteilung und Farbtemperatur geachtet, um eine angenehme und produktive Atmosphäre zu schaffen.

Wie wird die richtige Mischung aus natürlicher und künstlicher Beleuchtung in Arbeitsräumen erreicht?

Eine richtige Mischung aus natürlicher und künstlicher Beleuchtung wird durch die gezielte Integration von Tageslicht und energieeffizienter Kunstbeleuchtung erreicht. Dabei sollten große Fensterflächen oder Oberlichter genutzt werden, um möglichst viel Tageslicht in den Raum zu lassen. Bei unzureichendem Tageslicht, wie in den Abendstunden oder an bewölkten Tagen, wird künstliche Beleuchtung hinzugefügt. Moderne LED-Beleuchtungssysteme sind ideal, da sie die Lichtverhältnisse automatisch anpassen können, um eine gleichmäßige Ausleuchtung zu gewährleisten und den Energieverbrauch zu minimieren.

Welche Messmethoden kommen bei der Beurteilung der Beleuchtung in Arbeitsstätten nach DGUV 215-210 und BGR 131 zum Einsatz?

Zur Beurteilung der Beleuchtung in Arbeitsstätten werden mehrere Messmethoden verwendet, die die Einhaltung der Normen sicherstellen. Luxmeter-Messungen sind dabei eine der wichtigsten Methoden, um die Beleuchtungsstärke in Lux zu bestimmen und zu prüfen, ob die Mindestanforderungen für verschiedene Arbeitsbereiche erfüllt sind. Darüber hinaus werden Spektralanalysen durchgeführt, um die Lichtqualität, insbesondere die Farbtemperatur und das Farbspektrum des Lichts, zu bewerten. Diese Messungen helfen sicherzustellen, dass die Beleuchtung nicht nur ausreichend hell ist, sondern auch augenfreundlich und förderlich für die Arbeitsatmosphäre.

Welche Vorteile hat eine normgerechte Beleuchtung für die Gesundheit und Produktivität der Mitarbeiter?

Normgerechte Beleuchtung hat zahlreiche Vorteile für die Gesundheit und Produktivität der Mitarbeiter. Eine gut geplante Beleuchtung reduziert die Augenbelastung und minimiert das Risiko von Kopfschmerzen und Müdigkeit, was zu einer besseren Gesundheit der Mitarbeiter beiträgt. Eine angenehme Beleuchtung verbessert die Konzentration und erhöht die Produktivität, da sie das Arbeitsumfeld unterstützt und Ablenkungen durch unangemessene Lichtverhältnisse vermeidet. Darüber hinaus fördert eine ausgewogene Beleuchtung das allgemeine Wohlbefinden und kann die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter steigern.

Wie können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Beleuchtungssysteme dauerhaft den Anforderungen der DGUV Information 215-210 und BGR 131 entsprechen?

Unternehmen können sicherstellen, dass ihre Beleuchtungssysteme dauerhaft den Anforderungen der DGUV Information 215-210 und BGR 131 entsprechen, indem sie regelmäßige Inspektionen und Wartungsmaßnahmen durchführen. Es ist wichtig, dass Beleuchtungssysteme regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie die vorgeschriebenen Beleuchtungsstärken und -qualitäten liefern. Dazu gehört auch, dass defekte Leuchten zeitnah ersetzt werden und die Einstellung der Lichtverhältnisse an veränderte Arbeitsbedingungen angepasst wird. Eine kontinuierliche Schulung der Verantwortlichen sowie die Verwendung moderner, wartungsfreundlicher Beleuchtungstechnologien können ebenfalls dazu beitragen, dass die Anforderungen dauerhaft eingehalten werden.

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