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Bundeslandspezifische rechtliche Vorgaben zu Lichtimmissionen gegenüber Menschen und Tieren

Lichtimmissionen, also der Einfluss von künstlichem Licht auf die Umgebung, können sowohl für Menschen als auch für Tiere problematisch sein. In Deutschland gibt es nicht nur allgemeine gesetzliche Regelungen, sondern auch spezifische Vorgaben, die je nach Bundesland variieren können. Diese regeln, wie stark künstliche Beleuchtung in städtischen und ländlichen Gebieten wirken darf, um eine Gesundheitsgefährdung oder Störung der natürlichen Umwelt zu vermeiden.

Autobahnausfahrt bei Nacht mit Flutlichtmast, der die Umgebung stark erhellt.

Kurzzusammenfassung:

  • Lichtimmissionen entstehen durch künstliche Lichtquellen, die unerwünschtes Licht abstrahlen und Mensch und Natur belasten.
  • Übermäßiges Licht stört den Schlaf-Wach-Rhythmus und beeinträchtigt das Wohlbefinden der Menschen und Tiere.
  • Tiere, besonders nachtaktive Arten, werden durch künstliches Licht in ihrem Verhalten, ihrer Fortpflanzung und Nahrungsaufnahme beeinträchtigt.
  • Bundesländer wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen sowie viele Kommunen und Städte stellen spezifische Anforderungen an Beleuchtungsanlagen durch Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, um Lichtimmissionen zu regulieren und ihre Auswirkungen auf Mensch und Natur zu minimieren.

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Allgemeine rechtliche Grundlagen und ihre Bedeutung

Die rechtlichen Vorgaben zum Schutz vor Lichtimmissionen finden sich in mehreren zentralen Regelwerken, wie dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem darauf aufbauenden Beschluss des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI). Hierbei werden konkrete Grenzwerte zur Begrenzung von Lichtimmissionen formuliert, wenn und wann diese zu einer „unzumutbaren Belästigung“ führen. Zusätzlich intensivieren sich die Gesetzesentwürfe und Ausgestaltungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der Adaptation dieser durch die Länder, sodass den negativen Auswirkungen von Lichtverschmutzung in der Umwelt zunehmend mehr Bedeutung zukommt.

Bundeslandspezifische Regelungen

Obwohl es auf Bundesebene allgemeine Vorgaben zum Schutz gegen Lichtimmissionen gibt, haben einige Bundesländer spezifische Regelungen erlassen, die für lokale Gegebenheiten angepasst wurden. Diese Vorschriften beziehen sich häufig auf die Begrenzung von Beleuchtung im Außenbereich, etwa bei Straßenbeleuchtung, Werbeanzeigen oder Sportanlagen, und richten sich sowohl an Kommunen als auch an private Unternehmen.

  1. Baden-Württemberg
    Das Baden-Württembergische Naturschutzgesetz (BNatSchG BW) hat die Vorgaben bezüglich Beleuchtungsanlagen als erstes konkretisiert. Unter anderem sind Beleuchtungsanlagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (§21) „mit einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden insektenfreundlichen Beleuchtung auszustatten, soweit die Anforderungen an die Verkehrssicherheit eingehalten sind, …“. In Naturschutzgebieten fordert das Land die Erhaltung der natürlichen Dunkelheit, u.a. durch Nachtabschaltungen und Dimmmaßnahmen. Auch bei Neubauten müssen die Auswirkungen der Beleuchtung auf die Umgebung berücksichtigt werden.
    • BNatSchG BW – Baden-Württembergisches Naturschutzgesetz
    • LBO BW – Landesbauordnung Baden-Württemberg
  2. Bayern
    Das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) schützt natürliche Lebensräume vor Lichtimmissionen, insbesondere in Naturschutzgebieten und Fledermauskolonien. Die Bauordnung (BauO BAY) stellt sicher, dass Neubauten keine schädlichen Lichtemissionen verursachen. In ländlichen Regionen wird Nachtabschaltung empfohlen.
    • BayNatSchG – Bayerisches Naturschutzgesetz
    • BauO BAY – Bauordnung Bayern
  3. Nordrhein-Westfalen
    Das Umweltschutzgesetz NRW (UmwG NRW) schützt vor schädlichen Lichtemissionen, insbesondere in Naturschutzgebieten. Beleuchtung muss so gestaltet werden, dass sie keine negativen Auswirkungen auf die Umgebung hat. Die Landschaftsschutzverordnung (LSchV NRW) minimiert Lichtemissionen und schützt nachtaktive Tiere.
    • UmwG NRW – Umweltschutzgesetz NRW
    • BauO NRW – Landesbauordnung NRW
    • LSchV NRW – Landschaftsschutzverordnung NRW
  4. Hessen
    Das Hessische Naturschutzgesetz (HessNatSchG) und das TierSchG Hessen schützen Tiere, insbesondere vor schädlichen Lichtemissionen. Besonders für Fledermäuse und lichtempfindliche Tiere gibt es spezielle Vorgaben. Landschaftspflegepläne regeln die Beleuchtung im Einklang mit dem Naturschutz.
    • HessNatSchG – Hessisches Naturschutzgesetz
    • TierSchG Hessen – TierSchutzgesetz Hessen
    • LEP – Landschaftspflege- und Entwicklungspläne Hessen
  5. Sachsen
    Das Sächsische Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) bekämpft Lichtverschmutzung in Naturschutzgebieten und empfindlichen Landschaften. Die Verordnung zur Bekämpfung von Lichtverschmutzung (LichtV SächsSch) schützt Tiere, insbesondere Fledermäuse.
    • SächsNatSchG – Sächsisches Naturschutzgesetz
    • LichtV SächsSch – Verordnung zur Bekämpfung von Lichtverschmutzung
  6. Brandenburg
    Das Brandenburger Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) schützt Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete vor Lichtemissionen. Beleuchtung muss so geplant werden, dass sie nachtaktive Tiere nicht stört. Das Umweltschutzgesetz Brandenburgs (UmwG Bbg) fördert die Reduzierung von Lichtemissionen.
    • BbgNatSchG – Brandenburger Naturschutzgesetz
    • UmwG Bbg – Umweltschutzgesetz Brandenburg
  7. Berlin
    Das Naturschutzgesetz Berlin (NatSchG Berlin) schützt natürliche Lebensräume vor Lichtemissionen. Die Landesbauordnung (BauO Bln) regelt, dass Beleuchtungssysteme den Nachthimmel und den Lebensraum der Tiere nicht stören dürfen. In Naturschutzgebieten gelten strenge Vorschriften.
    • NatSchG Berlin – Naturschutzgesetz Berlin
    • BauO Bln – Bauordnung Berlin

Lichtimmissionen und der Schutz von Tieren

Viele Bundesländer schützen besonders nachtaktive Tiere wie Vögel, Insekten und Fledermäuse vor den negativen Auswirkungen von Licht. Maßnahmen wie Nachtabschaltungen und die Reduzierung von Beleuchtung in Naturschutzgebieten sind häufig vorgeschrieben, um diese Tiere zu schützen. Aus Ermangelung an konkreten Grenzwerten außerhalb von Naturschutzgebieten, werden die festgesetzten Grenzwerte für Menschen auch auf Tiere und Insekten übertragen. Dies hilft dabei, die negativen Auswirkungen anhand von konkreten Abstufungen bewertbar zu machen. Die konkrete Berücksichtigung und der Schutz von nachtaktiven Tieren und Insekten gewinnt zunehmend an Bedeutung und wirkt sich v.a. auf neue Projekte aus.

Lichtimmissionen und die Gesundheit des Menschen

Zu viel künstliches Licht stört den Schlafrhythmus und kann gesundheitliche Probleme verursachen. Konkrete Grenzwerte, wie sie der Länderausschuss für Immissionsschutz formuliert, helfen bereits in der Planungsphase dabei, die durch Lichtimmissionen hervorgerufene Störwirkung zu minimieren. Vor allem in Wohngebieten sind die Grenzwerte in den Nachtstunden sehr niedrig und lassen nur ein geringes Maß an Beleuchtung zu.

Fazit

Die rechtlichen Vorgaben zu Lichtimmissionen variieren je nach Bundesland und berücksichtigen den Schutz von Tieren und die Gesundheit der Menschen. Die Gestaltung von Beleuchtungssystemen muss die natürlichen Lebensräume der Tiere respektieren und die Lebensqualität der Menschen fördern. Eine nachhaltige und umweltschonende Lichtnutzung ist somit entscheidend.

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Daniel Petry​

Fragen und Antworten

Was sind Lichtimmissionen und warum sind sie für den Menschen und die Umwelt von Bedeutung?

Lichtimmissionen sind unerwünschte oder übermäßige Lichtemissionen, die Mensch und Umwelt beeinträchtigen können, indem sie den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus stören, die Ökosysteme beeinflussen und die menschliche Gesundheit durch Blendung oder Schlafstörungen negativ beeinflussen.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten in Deutschland für Lichtimmissionen?

In Deutschland regeln verschiedene Gesetze und Normen die Lichtimmissionen, darunter das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die daraus abgeleiteten Maßnahmen des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie spezifische, teils regionale Vorschriften. Diese Vorgaben dienen dem Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit, indem sie die Auswirkungen von Lichtemissionen begrenzen und deren nachhaltige Nutzung fördern.

Wie kann ich sicherstellen, dass meine Beleuchtungslösungen den rechtlichen Anforderungen zu Lichtimmissionen entsprechen?

Unternehmen und private Auftraggeber sollten sicherstellen, dass ihre Beleuchtungssysteme den gesetzlichen Vorgaben zu Lichtimmissionen entsprechen, indem sie frühzeitig einen Fachplaner hinzuziehen, der eine normgerechte Planung, Bewertung und gegebenenfalls Messung durchführt.

Welche Normen gelten für die Beleuchtung im Außenbereich, um Lichtverschmutzung zu vermeiden?

Für die Beleuchtung im Außenbereich zur Vermeidung von Lichtverschmutzung gelten in Deutschland unter anderem das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie spezifische Normen wie die DIN EN 12193 für Sportstättenbeleuchtung. Zudem existieren länderspezifische Richtlinien, die Maßnahmen zur Reduzierung von Lichtemissionen und deren Auswirkungen auf Mensch, Tiere und Pflanzen festlegen.

Welche Auswirkungen können falsche Lichtmessungen und -planungen auf meine rechtliche Verantwortung haben?

Unzureichende Lichtmessungen und -planungen können zu rechtlichen Konsequenzen führen, wenn die Beleuchtung gesetzliche Grenzwerte überschreitet, wie sie in der LAI-Schrift auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) festgelegt sind. Dies kann Bußgelder, behördliche Auflagen oder sogar rechtliche Auseinandersetzungen zur Folge haben, insbesondere wenn Lichtimmissionen nachweislich Mensch oder Umwelt beeinträchtigen.

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