Zum Inhalt springen

Gesetzliche Anforderungen und Zumutbarkeit von Lichtemissionen

Lichtemissionen sind gesetzlich geregelt, um die Umwelt zu schützen und die Gesundheit von Mensch und Tier zu wahren. Die Anforderungen zielen darauf ab, Lichtverschmutzung zu reduzieren und die natürliche Dunkelheit in sensiblen Gebieten zu erhalten. Dies ist nicht nur durch DIN-Normen, sondern auch durch nationale und landesspezifische Umweltgesetze geregelt.

Beleuchtete Straße in einer bewaldeten Umgebung bei Nacht, mit Straßenlaternen, die deutliche Lichtimmissionen auf die umliegende Vegetation zeigen.

Kurzzusammenfassung:

  • Lichtimmissionen sind künstliche Lichtemissionen, die Menschen und Umwelt belasten.
  • Unkontrollierte Lichtquellen verursachen Streulicht, das Gesundheit und Natur beeinträchtigen kann.
  • Messmethoden wie die Erfassung der Beleuchtungsstärke, Leuchtdichte und Farbtemperatur ermöglichen eine präzise Bewertung von Lichtimmissionen.
  • Übermäßige Beleuchtung kann Schlafstörungen, Umweltschäden und ästhetische Beeinträchtigungen verursachen.
  • Gesetzliche Vorgaben wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz regeln zulässige Lichtemissionen.
  • Optimierte Lichtlenkung, Bewegungsmelder und Abschirmungen reduzieren Lichtimmissionen.
  • Regelmäßige Wartung und Anpassung der Lichtquellen sind notwendig, um Belastungen zu minimieren.

Haben Sie Fragen?

Unser Fachmann Dr. Klaus Petry beantwortet Ihre Fragen rund um Lichttechnik. Lassen Sie sich beraten.​

Wichtige gesetzliche Regelungen

Die DIN 13201 ist die zentrale Norm für Straßenbeleuchtung, die Anforderungen an Helligkeit, Leuchtenauswahl und Lichtausstrahlung stellt. Sie sorgt dafür, dass Straßenbeleuchtung den Verkehr sicher macht, aber gleichzeitig auch Lichtemissionen minimiert. Weitere relevante DIN-Normen betreffen spezifische Bereiche der Beleuchtung, aber die DIN 13201 bleibt die wichtigste Norm im öffentlichen Bereich.

Neben den DIN-Normen gibt es auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das die generelle Emissionsregelung für Umweltbelastungen, einschließlich Lichtemissionen, aufstellt. Das BImSchG verfolgt das Ziel, schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern oder zu vermindern, wozu auch Lichtverschmutzung gehört. Es stellt sicher, dass die Beleuchtung in urbanen und ländlichen Bereichen den gesundheitlichen und ökologischen Anforderungen entspricht.

Zudem gibt es zahlreiche Umweltgesetze wie das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und entsprechende Landesgesetze, die in Naturschutzgebieten und bei sensiblen Tieren, wie Fledermäusen, besondere Beleuchtungsanforderungen vorschreiben. Diese Vorschriften verpflichten dazu, Lichtemissionen zu reduzieren, um den Lebensraum der Tiere zu schützen.

Zumutbarkeit von Lichtemissionen

Die Zumutbarkeit von Lichtemissionen variiert je nach Gebiet. In Wohngebieten muss Beleuchtung so geplant werden, dass sie den Schlafrhythmus der Bewohner nicht stört. In Naturschutzgebieten und bei wichtigen Lebensräumen von nachtaktiven Tieren müssen besonders niedrige Lichtemissionen eingehalten werden. Hier kommen Nachtabschaltungen oder dimmbare Leuchten zum Einsatz, um unnötige Lichtverschmutzung zu verhindern.

Auswirkungen von Lichtemissionen

Lichtemissionen haben weitreichende Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen. Für Tiere, besonders nachtaktive wie Fledermäuse und Insekten, stören künstliche Lichtquellen die Orientierung, die Fortpflanzung und die Nahrungsaufnahme. Sie können sogar den gesamten Lebenszyklus der Tiere gefährden. Besonders problematisch sind dabei ungerichtete Lichtquellen, wie bei Flutlichtanlagen, die große Lichtflächen bestrahlen.

Auch der Mensch leidet unter übermäßiger Beleuchtung. Störungen des Schlafrhythmus und der Melatoninproduktion können zu gesundheitlichen Problemen führen, wie Schlaflosigkeit und langfristig zu chronischen Erkrankungen. Hier sorgt eine bedarfsgerechte, dimmbare Beleuchtung dafür, dass unnötige Helligkeit in der Nacht vermieden wird.

Maßnahmen zur Reduzierung von Lichtemissionen

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind Maßnahmen wie Nachtabschaltungen und Dimmen der Beleuchtung sinnvoll. Moderne LED-Technologie ermöglicht eine präzise Ausrichtung der Leuchten, sodass sie nur die nötigen Bereiche beleuchten und keine unnötigen Lichtimmissionen erzeugen. Zudem wird in sensiblen Gebieten, wie Naturschutzgebieten, oft eine komplett lichtfreie Zeitspanne oder die Vermeidung von Flutlicht empfohlen.

Fazit

Die Regulierung von Lichtemissionen ist entscheidend für den Schutz der Umwelt und der Gesundheit. Die DIN (EN) 13201 (Straßenbeleuchtung) spielt hierbei eine Rolle, da die Verkehrssicherheit in Deutschland über dem Schutzgut Natur steht und eine norm- und fachgerechte Planung überflüssige Lichtimmissionen effektiv bereits in der Planungsphase auf ein Minimum reduzieren kann und so den Lebensraum von Tieren und Insekten die nötige Berücksichtigung zukommen lassen kann. Durch weitere Maßnahmen wie Nachtabschaltungen, effektiver Lichtlenkung und den Einsatz effizienter Beleuchtungstechnologien können gesetzliche Anforderungen erfüllt und gleichzeitig die Störwirkung auf Mensch und Natur reduziert werden. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie die daraus abgeleiteten Richtlinien und Verordnungen sorgen für einen umfassenden Schutz vor schädlicher Lichtverschmutzung.

Haben Sie Fragen?

Unser Fachmann Dr. Klaus Petry beantwortet Ihre Fragen rund um Lichttechnik. Lassen Sie sich beraten.​

Kontaktieren Sie uns

Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung zu Ihren speziellen
Beleuchtungsanforderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns
über unser Kontaktformular, per Mail oder rufen Sie uns direkt an.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Petry​

Fragen und Antworten

Was sind Lichtemissionen und Lichtimmissionen?

Lichtemission bezeichnet das von einer Lichtquelle ausgestrahlte Licht in die gewünschte Beleuchtungsrichtung. Lichtimmission hingegen ist der Teil des Lichts, der außerhalb der vorgesehenen Fläche in benachbarte Bereiche wie Wohngebiete oder Naturräume gelangt und unser Auge erreicht. Übermäßige Lichtimmissionen können die Umwelt und Lebensqualität beeinträchtigen, weshalb ihre Begrenzung wichtig ist.

Was ist unter einer "zumutbaren" Lichtimmission zu verstehen?

Eine "zumutbare" Lichtimmission bezieht sich auf die Grenzwerte von Licht, die aus einem rechtlichen und praktischen Blickwinkel als akzeptabel gelten. Diese Grenzwerte werden in den relevanten Normen und gesetzlichen Regelungen wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt und hängen von der Nutzung des betroffenen Gebiets ab. In Wohngebieten ist eine niedrige Lichtimmission wünschenswert, während in Industriegebieten höhere Werte zulässig sein können. Eine zumutbare Immission berücksichtigt sowohl die Nutzerbedürfnisse als auch den Schutz der Umwelt.

Welche Beispiele gibt es für Lichtemittenten, die Lichtimmissionen verursachen können?

Lichtemittenten, die Lichtimmissionen verursachen können, sind unter anderem: Straßenbeleuchtung, die das umliegende Gebiet ungewollt ausleuchtet Flutlichtanlagen für Sportstätten, die oft eine erhebliche Lichtstreuung erzeugen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit reflektierendem Licht, das benachbarte Grundstücke stören kann Beleuchtung von Werbeanlagen und Fassaden, die Licht in angrenzende Wohngebiete abstrahlen Die richtige Ausrichtung und Abschirmung dieser Lichtquellen ist entscheidend, um unerwünschte Lichtimmissionen zu minimieren.

Wie können Lichtimmissionen durch Flutlichtanlagen reduziert werden?

Flutlichtanlagen können Lichtimmissionen reduzieren, indem abgeschirmte Leuchten und eine gezielte Lichtverteilung eingesetzt werden. Moderne LED-Flutlichtsysteme ermöglichen eine präzisere Steuerung, sodass nur der erforderliche Bereich beleuchtet wird. Zudem helfen dimmbare Systeme, die Beleuchtungsstärke bedarfsgerecht anzupassen und unnötige Lichtimmissionen zu vermeiden.

Wie werden Lichtimmissionen in der Praxis gemessen und bewertet?

Lichtimmissionen werden mit speziellen Messgeräten erfasst, die Beleuchtungsstärke (Lux) und Leuchtdichte (Candela pro Quadratmeter) in betroffenen Bereichen messen. Die Ergebnisse werden mit gesetzlichen Grenzwerten abgeglichen und in einem Messprotokoll dokumentiert. Bei Überschreitungen können Maßnahmen wie Abschirmungen oder Anpassungen der Beleuchtung empfohlen werden, um die Lichtimmissionen zu reduzieren.

Welche Beispiele gibt es für Lichtimmissionen durch Photovoltaikanlagen (PV)?

Photovoltaikanlagen (PV) können durch ihre reflektierende Oberfläche ungewollte Lichtimmissionen erzeugen, die benachbarte Grundstücke oder Straßen beeinträchtigen. Besonders in Gebieten mit hoher Sonnenstrahlung kann die Reflexion von Sonnenlicht von PV-Anlagen störend wirken. Um dies zu verhindern, sind PV-Anlagen so zu installieren, dass sie das Licht nicht direkt in benachbarte Bereiche abstrahlen. Eine angepasste Ausrichtung und gegebenenfalls die Verwendung von matten Oberflächen können helfen, diese Effekte zu minimieren.

Weitere Beiträge

Unser Ingenieurbüro bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich der Leuchtdichtemessung, unterstützt durch ein breites Portfolio an hochpräzisen Kamerasystemen. Mit unseren analogen und bildgebenden Leuchtdichtekameras liefern wir zuverlässige und detaillierte Messdaten, die

Das Ingenieurbüro Dr. Petry & Partner mbB bietet ein innovatives, dynamisches Messsystem, das speziell für die präzise Erfassung und Analyse von Beleuchtungsstärken entwickelt wurde. Dieses System setzt neue Standards in

Künstliches Licht beeinflusst nicht nur unsere nächtliche Umgebung, sondern hat auch weitreichende Folgen für die Tierwelt. Besonders Insekten und nachtaktive Tiere sind auf natürliche Dunkelheit angewiesen. Der Verlust dieser Dunkelheit

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Lesen Sie, wie wir Projekte erfolgreich begleitet haben: